Münster

Sonstiges

Bei Unfall- und Schadensereignissen sind die in der Standortordnung beschriebenen Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Sachschäden usw.) sind unverzüglich dem Auftragsverantwortlichen zur internen Erfassung in das Ereignismeldesystem (EMS) zu melden.

Eine Kopie der Unfallanzeige und die Anzahl der Ausfalltage müssen der BASF Coatings GmbH, Abteilung Arbeitsschutz, übermittelt werden. Vertreter des Kontraktors und ggf. der Verunfallte haben sich an den Unfalluntersuchungen zu beteiligen.

Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen, die im Eigentum der BASF Coatings GmbH stehen, wird durch die entsprechende Fachabteilung des Auftraggebers organisiert. Ausnahmen müssen vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Für die Entsorgung obiger Stoffe im Eigentum des Kontraktors trägt dieser auch die Kosten und Verantwortung der Entsorgung, sofern nicht vertraglich der interne Entsorgungsprozess vereinbart wurde. Der Kontraktor muss auf Verlangen der BASF Coatings GmbH die entsprechenden Belege für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen bedarf es für jede einzelne Ausfuhr von Wertstoffen wie Schrott und Edelmetallen usw. aus dem BASF-Werkgelände einer schriftlichen Bescheinigung der BASF-Fachabteilung.

Der Wachdienst ist verpflichtet, entsprechende Kontrollen hinsichtlich Rechtmäßigkeit der Ausfahrt durchzuführen, und kann ggf. bis zur Klärung die Ausfuhr stoppen.

Kontraktoren haben ihre Bau- und Montageplätze sowie alle zugehörigen Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften einzurichten und zu unterhalten; explizit gilt dieses auch für Sozialeinrichtungen (Pausenräume, Toiletten und Duschen) der Mitarbeiter. Die Aufstellung und das Erscheinungsbild der Baustelleneinrichtungen werden in Absprache mit den Fachstellen der Standorte festgelegt.

Baustelleneinrichtungen dürfen maximal für 24 Monate eingerichtet werden. Ist eine längere Nutzung der Kontraktorenunterkunft absehbar bzw. geplant, müssen das Baurechtliche Genehmigungsverfahren und die gesetzlichen Anforderungen an das Bauwerk (EnEV) eingehalten werden.

Einrichtungen der Kontraktoren sind durch ein entsprechendes Firmenschild (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer usw.) zu kennzeichnen. Es dürfen nur Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Schnellbauhallen) in nicht brennbarer Ausführung eingesetzt werden. Werden diese Einrichtungen aufgrund ihrer Nutzung beheizt, müssen Sie über eine entsprechende Isolierung verfügen bzw. nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt sein. Ein entsprechender Nachweis ist vom Kontraktor zu erbringen.

Freilagerflächen sind einzuzäunen und zu sichern.

Auf dem BASF-Werkgelände dürfen nur Arbeiten durchgeführt werden, die für den BASF-Standort bestimmt sind. Für externe Kunden des Kontraktors darf auf dem Gelände der BASF Coatings GmbH nicht gelagert und produziert werden.

Nach Abschluss der Bau- und Montagemaßnahmen bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und aus dem Werk abtransportiert werden. Die Plätze müssen frei von Materialresten, Abfällen und Verunreinigungen sein. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.

Die BASF-Fachabteilungen sind berechtigt, die Einrichtungen jederzeit und unangemeldet zu begehen (siehe auch Standortordnung).

Bei freigegebener Nutzung von Einrichtungen der BASF Coatings GmbH (Flächen, Gebäude), Energien (Strom, Druckluft, Dampf) und Wasser/Abwasser behält sich die BASF Coatings GmbH vor, ein nutzungsabhängiges Entgelt dem Kontraktor nach Absprache bzw. Ankündigung in Rechnung zu stellen.

Unabhängig von der Abrechnung der Energiekosten hat der Kontraktor Verbrauchszähler am Übergabepunkt auf seine Kosten einzubauen und die Messergebnisse mitzuteilen bzw. die Zählereinrichtung zugänglich zu machen.

Mit Energien muss grundsätzlich sparsam umgegangen werden.

Die gesamte Auftragsabwicklung sowie die Leistungsfähigkeit von Kontraktoren wird anhand eines Beurteilungssystems regelmäßig ausgewertet. Die Leistungskriterien unterteilen sich wie folgt:

  • Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Ausführung, Wirtschaftlichkeit
  • Qualität
  • Service

Bewertet wird über ein Punktesystem, aus dem sich dann folgende Leistungskategorien ergeben.

A-Lieferant:

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen den Vereinbarungen und den Erwartungen der BASF Coatings GmbH.

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen voll und ganz.

B-Lieferant:

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht in vollem Umfang den Vereinbarungen und den Erwartungen der BASF Coatings GmbH.

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

Geringfügige Mängel wurden unverzüglich und dauerhaft abgestellt.

C-Lieferant:

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht den Vereinbarungen und den Erwartungen der BASF Coatings GmbH.

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen nur teilweise oder nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Vertragspartner mit einer C-Lieferanten-Bewertung sind dauerhaft nicht die geeigneten Vertragspartner der BASF Coatings GmbH.

Die Ergebnisse aus dem Lieferantenbeurteilungssystem werden dem Kontraktor in regelmäßigen Gesprächen mitgeteilt. Bei Bedarf werden gemeinsam Maßnahmen zur Optimierung abgeleitet.