Ludwigshafen

Direkter Dialog mit Bürgern und Behörden

Um eine Altlast wirksam sanieren zu können, muss man zunächst die Randbedingungen erforschen und analysieren
- sowohl zur Hydrogeologie (Bodenstruktur, Grundwasserfließsituation), als auch zur Belastungssituation
(Ausbreitung und Gefährdungsbeurteilung).

BASF, Frau von der Bussche

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Dr. Linda von dem Bussche

„In den vergangenen Jahren haben wir uns dieses Themas aktiv angenommen. Auch in Zukunft werden wir uns unserer Verantwortung stellen. Dabei arbeiten wir mit den zuständigen Behörden eng zusammen und suchen auch den Dialog mit der lokalen Politik und den Bürgern vor Ort, um zu guten und tragfähigen Lösungen für Mensch, Natur und Umwelt zu kommen.
Das ist mir auch ganz persönlich ein Anliegen“, sagt
Dr. Linda von dem Bussche, Leiterin der Abteilung Umwelt & Arbeitssicherheit bei BASF.

Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung schreibt folgende Bearbeitungsphasen für Altlasten vor:

  •  Historische Erkundung
  •  Orientierende Untersuchung
  •  Detailerkundung
  •  Gefährdungsabschätzung
  •  Sanierungsuntersuchung
  •  Sanierungsplanung
  •  Sanierung mit nachfolgender Überwachung